Beglaubigte Übersetzungen / Apostille

Sie haben Dokumente, die Sie übersetzt bei einer Behörde in einem anderen Kanton oder Land einreichen müssen?

Je nach Staat, Behörde und Verwendungszweck des übersetzten Dokuments bestehen unterschiedliche Formvorschriften für Übersetzung und Beglaubigung. Wir identifizieren die für Ihr Projekt relevanten Anforderungen, beraten Sie und setzen das Nötige um.

Formvarianten

Wir kennen uns mit den je nach Rechtsordnung unterschiedlichen formellen Anforderungen an Übersetzungen für den amtlichen Gebrauch aus und unterscheiden folgende fünf Formvarianten:

1. Übersetzung mit Sorgfaltsbestätigung

Auf Wunsch versehen wir jeden von LT Lawtank übersetzten Text mit einem LT‑Firmenstempel und (falls erforderlich) rechtsverbindlicher Unterschrift.

 

LT-Übersetzung -->

 

Beglaubigung -->

 

Amtsstelle

2. Übersetzung mit beglaubigter Unterschrift

Verwendung in der Schweiz

Mit der notariellen Beglaubigung wird die Unterschrift der für die Sorgfalt haftenden Person / des für die Sorgfalt haftenden Unternehmens und damit die Verbindlichkeit der Sorgfaltserklärung bestätigt.

 

LT-Übersetzung -->

 

Beglaubigung -->

 

Amtsstelle

Verwendung im Ausland

Zielbehörde befindet sich in einem Ratifikationsstaat des Haager Übereinkommens*

LT-Übersetzung -->


 

Beglaubigung / Überbeglaubigung -->

1. Der Notar beglaubigt die Echtheit der Unterschrift und damit die Verbindlichkeit der Sorgfaltserklärung.


 

2. „Apostille“ der kantonalen Staatskanzlei

 

Mit der Apostille bestätigt die Staatskanzlei des Kantons, in welchem der beglaubigende Notar tätig ist, dessen Unterschrift und damit seine Zulassung zur Notariatstätigkeit auf dem Kantonsterritorium.

 


Amtsstelle


 

Zielbehörde befindet sich NICHT in einem Ratifikationsstaat des Haager Übereinkommens*

LT-Übersetzung -->


 

Beglaubigung / Überbeglaubigung -->

1. Der Notar beglaubigt die Echtheit der Unterschrift und damit die Verbindlichkeit der Sorgfaltserklärung.


 

2. Überbeglaubigung der kantonalen Staatskanzlei

 

Mit der Überbeglaubigung bestätigt die Staatskanzlei des Kantons, in welchem der beglaubigende Notar tätig ist, dessen Unterschrift und damit seine Zulassung zur Notariatstätigkeit auf dem Kantonsterritorium.


 

3. Überbeglaubigung durch Bundeskanzlei (für gewisse Staaten nicht notwendig)


 

4. Überbeglaubigung durch Botschaft / Konsulat


Amtsstelle


 

*Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung vom 5. Oktober 1961.

3. Übersetzung durch beeidigten Übersetzer

In Hoheitsgebieten oder bei Behörden, welche ein System mit beeidigten Übersetzern kennen, werden – gelegentlich auch nicht exklusiv – Übersetzungen von Übersetzern akzeptiert, die (aufgrund eines Übersetzungstests oder eines anderweitigen Qualifikationsnachweises) in ein Verzeichnis aufgenommen wurden.

 

LT-Übersetzung -->

 

Beglaubigung -->

 

Überbeglaubigung -->

 

Amtsstelle

4. Eidesstattliche Erklärung / Affidavit des Übersetzers

Die eidesstattliche Erklärung ist eine verschärfte Form der Sorgfaltserklärung, bei welcher falsche Aussagen mit strafrechtlichen Konsequenzen bedroht sind. Mit der eidesstattlichen Übersetzung bezeugt der Übersetzer vor einem Notar unter Eid die Richtigkeit der Übersetzung (Affidavit).

 

Beliebt ist diese «verschärfte Sorgfaltserklärung» vor allem in Ländern mit angelsächsischer Rechtstradition.

 

LT-Übersetzung -->

 

Beglaubigung -->

 

Überbeglaubigung -->

 

Amtsstelle

5. Beurkundete Übersetzung

Eine beurkundete Übersetzung ist eine Beurkundung, die der Notar auf Basis der von LT Lawtank übersetzten Urkunde, inkl. fremdsprachlichem Beurkundungsverbal vornimmt. Diese Lösung kommt nur ausnahmsweise zur Anwendung (bspw. bei Befundsurkunden).

 

LT-Übersetzung -->

 

Beglaubigung -->

 

Überbeglaubigung -->

 

Amtsstelle

      

Wir beraten Sie hinsichtlich der vorgeschriebenen Form, übersetzen, beglaubigen / holen Beglaubigungen ein und liefern Ihnen die benötigten Dokumente zusammen mit

  • unseren Partnernotaren,
  • den zuständigen Staatskanzleien und Amtsstellen,
  • weiteren Behörden (Kanzleien, Konsulaten, Botschaften) und 
  • unseren Logistikpartnern und Kurierdiensten.

 


 

Dokumentenbeispiele

Benötigen Sie Übersetzungen von Dokumenten zur Vornahme bestimmter Amtshandlungen oder für amtliche/offizielle Eingaben bei Behörden und Registern wie zum Beispiel:

  • Personen-, ehe- und familienrechtliche Dokumente
    • Geburts-, Anerkennungs-, Heirats-, Sterbeurkunden
    • Ehevertrag
    • Scheidungsvereinbarung
    • Zeugnisse/Diplome/Zertifikate
    • Pässe/Visa
  • Registerauszüge
    • Strafregisterauszüge
    • Handelsregisterauszüge
    • Betreibungsregisterauszüge
  • Hinterlassenschaft
      • Testament
      • Erbvertrag
      • Erbteilungsvertrag
      • Testamentseröffnung
      • Nachlassverfahren
    • Weitere
      • Verfahrens-, Prozess-, Gerichtsdokumente
      • Rekurs-, Beschwerde-, Berufungsschriften 
      • Statuten
      • Verträge
      • etc.

     


     

    Wir übersetzen aus/nach:

    Gruppe A
    Deutsch
    Englisch
    Französisch
    Italienisch
    Niederländisch
    Portugiesisch
    Spanisch
    Gruppe B
    Bosnisch
    Dänisch
    Kroatisch
    Norwegisch
    Polnisch
    Rumänisch
    Schwedisch
    Serbisch (Latein)
    Slowakisch
    Slowenisch
    Tschechisch
    Gruppe C
    Albanisch
    Bulgarisch
    Griechisch
    Lettisch
    Litauisch
    Mazedonisch
    Russisch
    Serbisch (kyrillisch)
    Türkisch
    Ukrainisch
    Weissrussisch
    Gruppe D
    Arabisch
    Bengalisch
    Chinesisch
    Estnisch
    Finnisch
    Hebräisch
    Hindi
    Japanisch
    Koreanisch
    Marathi
    Tamilisch
    Thailändisch
    Ungarisch
    Vietnamesisch

    *Weitere Sprachen auf Anfrage


     


     

    LT-Praxisbeispiele von beglaubigten Übersetzungen

    Heirat

    Ein Schweizer heiratet eine Russin in der Schweiz. Dazu muss er die russische Geburtsurkunde seiner künftigen Frau für das Zivilstandsamt in die französische Sprache übersetzen lassen. Das zuständige Zivilstandsamt verlangt eine Sorgfaltsbestätigung des Übersetzers, wobei die Formvorschriften je nach Kanton variieren. LT Lawtank nimmt die Übersetzung vor und stellt die im Zielkanton verlangte Sorgfaltsbestätigung aus


    Firmengründung

    Für die Niederlassungsgründung einer niederländischen Firma in der Schweiz müssen der Handelsregisterauszug und die Statuten ins Deutsche übersetzt und die Übersetzung beglaubigt werden. Meist fordert das zuständige Handelsregisteramt die Einreichung des Originals resp. einer nach den einschlägigen Formvorschriften beglaubigten Kopie inkl. der beglaubigten Übersetzung.


    Joint Venture

    Eine Schweizer Firma möchte mittels Joint Venture in China tätig werden und benötigt dazu die beglaubigte Übersetzung ihrer Statuten und des Handelsregisterauszugs. Da China das Haager Übereinkommen nicht ratifiziert hat, ist folgende Beglaubigungskaskade notwendig: Notar – Staatskanzlei (Kanton) – Bundeskanzlei – chinesische Botschaft. Wir übersetzen die entsprechenden Dokumente und holen zeitnah die notwendigen Beglaubigungen ein.


    Affidavit

    Ein Gericht auf den Cayman Islands (GB) verlangt ein «Affidavit» (eidesstattliche Erklärung) zur Korrektheit und fachgerechten Durchführung der Übersetzung einer Zeugenaussage. Wir kennen die von den Zielrechtsordnungen geforderte Formulierung und können diese rechtssicher ausstellen.


     


      

    Jetzt Offerte "Beglaubigte Übersetzung / Apostille" anfordern

    Wir beraten Sie hinsichtlich der vorgeschriebenen Form, übersetzen, beglaubigen / holen Beglaubigungen ein und liefern Ihnen die benötigten Dokumente zusammen mit

    • unseren Partnernotaren,
    • den zuständigen Staatskanzleien und Amtsstellen,
    • weiteren Behörden (Kanzleien, Konsulaten, Botschaften) und 
    • unseren Logistikpartnern und Kurierdiensten.

     

    Selbstverständlich können Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage auch via E-Mail an info@remove-this.lawtank.ch zukommen lassen.

    BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
    Bis wann benötigen Sie die übersetzten und beglaubigten Dokumente?*
    Sprache*
    Ziel der Beglaubigung*
    Laden Sie Ihre Datei(en) hoch.
    Erlaubte Dateiformate: pdf, doc, docx, xls, xlsx, ppt, pptx, jpg, jpeg, png
    Bemerkungen zum Übersetzungsprojekt
    KONTAKTANGABEN
    Datenschutzbestimmungen*
    Dieses Feld ist ein Pflichtfeld Bitte gültige Emailadresse eingeben Bitte treffen Sie mindestens eine Auswahl Dateien wählen Nur Dateien mit dem Format sind erlaubt.

    Folgen Sie uns auf