Notariell beglaubigte Übersetzungen

Sie haben Dokumente, die Sie als notariell beglaubigte Übersetzung bei einer Behörde in einem anderen Kanton oder Land einreichen müssen?

Je nach Staat, Behörde und Verwendungszweck des übersetzten Dokuments bestehen unterschiedliche Formvorschriften für Übersetzung und Beeidigung.

Wir identifizieren die für Ihr Projekt relevanten Anforderungen, beraten Sie hinsichtlich der vorgeschriebenen Form, übersetzen, beglaubigen / holen Beglaubigungen ein und liefern Ihnen die benötigten Dokumente zusammen mit

  • unseren Partnernotaren,
  • den zuständigen Staatskanzleien und Amtsstellen,
  • weiteren Behörden (Kanzleien, Konsulaten, Botschaften) und 
  • unseren Logistikpartnern und Kurierdiensten.

Formvarianten

Wir kennen uns mit den je nach Rechtsordnung unterschiedlichen formellen Anforderungen an Übersetzungen für den amtlichen Gebrauch aus und unterscheiden folgende fünf Formvarianten: